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Curvy Dessous & Lingerie Messe

 19. Juli 2025 in 86655 Harburg

 auf dem Schloß Harburg


!! Wir suchen noch Aussteller für unsere Messe !!


Ihr vertreibt Dessous, Homewear, Schmuck, Kosmetik, Seifen... ?

Und wollt dies auf einer Messe im romantischen Schloß präsentieren?

Dann meldet euch einfach bei  uns und ihr bekommt alle weiteren Infos.


Wir freuen uns auf Euch!

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Teilnahmebedingungen:


1. Mit der verbindlichen Anmeldung, des Ausstellers, übernimmt dieser unwiderruflich die Verpflichtung zur Beschickung der Messe.


2. Der Aussteller erkennt hiermit die Teilnahmebedingungen an, die für den jeweiligen Ausstellungsort geltenden  "Hausordnung" als verbindlich für sich und alle von ihm auf der Messe Beschäftigten und Beauftragten. Der Aussteller ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, für Feuerschutz, Unfallverhütung, Preisauszeichnung und Firmenbezeichnung verantwortlich.


3. Die Berechnung der Standfläche erfolgt nach der vom Aussteller gebuchten Flächengröße.


4. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Miete für die Standfläche und etwaige Sonderleistungen bei Rechnungserhalt innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. Eine Anzahlung von 50% erfolgt nach Buchung, der Rest der Standmiete ist 6 Wochen vor Beginn der Messe fällig. Der Zahlungseingang für die Standmiete ist Voraussetzung für den Bezug des Platzes.


5. Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung des Ausstellers, ebenso dessen Platzzuteilung (er behält sich auch das Recht vor, die Teilnahme ohne Angabe von Gründen abzulehnen)


6. Der Veranstalter ist berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und über die gemietete Fläche anderweitig zu verfügen, falls der fällige Mietbetrag innerhalb der festgesetzten Zahlungsfrist beim Veranstalter nicht oder nur teilweise eingegangen ist. In diesem Fall ist der Aussteller verpflichtet, eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 30% der Standmiete zu bezahlen.


7. Ein Rücktritt ist bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Der Veranstalter kann dem zustimmen, sofern der freigewordene Platz noch anderweitig vermietet werden kann. In diesem Fall hat der Aussteller 40% der Standmiete als Stornogebühr zu bezahlen.


8. Ab 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder wenn der Veranstalter dem nicht zustimmt, hat der Aussteller die gesamte Standmiete als Stornogebühr zu entrichten. (Schadenersatz) Ein Ersatzmieter vom Aussteller muss der Veranstalter nicht akzeptieren.


9. Kann die Ausstellung aufgrund unvorhersehbarer und/oder unabwendbarer Ereignisse nicht durchgeführt werden, kann der Veranstalter dennoch 20% der Standmiete als Kostenentschädigung verlangen.


10. Der Aufbau der Standeinrichtung muss am Messetag spätestens um 09.30 Uhr erledigt sein. Kein Stand darf vor Beendigung der Veranstaltung ganz oder teilweise geräumt werden, widrigenfalls ist eine Vertragsstrafe in Höhe der Standmiete zu bezahlen ist. Nach Ende der Messe ist die vom Veranstalter angegebenen Abbauzeit für die Räumung des Standes einzuhalten.  Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Schäden am Stand hat der Aussteller zu ersetzen.


11. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für das Abhandenkommen oder die Beschädigung der vom Aussteller mitgebrachten oder zurückgelassenen Gegenstände, ebenso Schäden welcher Art auch immer, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung dem Aussteller selbst, dessen Bediensteten oder Dritten aus welchem Grund immer widerfahren, Unterbrechung oder Leistungsschwankungen der Gas, Wasser- und Stromversorgung, sowie Schäden aus Zuwiderhandeln anderer Aussteller bzw. deren Beauftragten gegen die Bestimmungen der Messe- und Ausstellerbedingungen, und behördliche Auflagen.


12. Etwaige Ansprüche gegen den Veranstalter sind bei sonstigem Ausschluss spätestens 5 Werktage nach Beendigung der Veranstaltung mittels eingeschriebenem Brief geltend zu machen.


13. Der Aussteller haftet selbst für Schäden, die durch ihn, oder seinen Angestellten / Beauftragten oder seine Ausstellungsgegenstände /-einrichtungen an Personen oder Sachen verursacht werden und hält den Veranstalter diesbezüglich schad- und klaglos. Jeder Aussteller hat eine erhöhte Sorgfaltspflicht und Sicherheit auf seine Güter.


14. Der Aussteller ist selbst für das entsorgen seiner Abfälle verantwortlich; wird dies nicht eingehalten, werden diese vom Veranstalter kostenpflichtig entsorgt.


15.  Den Anordnungen der Messeleitung unbedingt Folge zu leisten.

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